Ablauf und Kosten
für gesetzlich Versicherte
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Um eine mögliche Diagnose und Indikation zu stellen, wird zunächst ein Erstgespräch vereinbart. Anschließend können bis zu vier probatorische Sitzungen folgen, in denen die Diagnostik vertieft, die Therapieziele konkretisiert und die therapeutische Passung geprüft werden. Zeigt sich innerhalb dieser Sitzungen weiterer Behandlungsbedarf, kann ein Antrag auf ambulante Psychotherapie gestellt werden.
für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis können von den privaten
Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen werden. Um eine mögliche Diagnose und Indikation zu stellen, wird zunächst ein Erstgespräch vereinbart. Anschließend können bis zu fünf probatorische Sitzungen folgen, in denen die Diagnostik vertieft, die Therapieziele konkretisiert und die therapeutische Passung geprüft werden. Zeigt sich innerhalb dieser Sitzungen weiterer Behandlungsbedarf, kann ein Antrag auf ambulante Psychotherapie gestellt werden.
Da der Leistungsumfang der privaten Krankenversicherungen (z. B. Stunden pro Jahr, Höhe der Selbstbeteiligung) variieren kann, erhalten Sie detaillierte Informationen direkt bei Ihrer Versicherung. Bitte wenden Sie sich für weitere Auskünfte und die entsprechenden Unterlagen an Ihre Versicherung.
Wie bei anderen ärztlichen Leistungen wird die Rechnung für die durchgeführten Therapiestunden monatlich direkt an die Patient:innen gestellt. Diese sind verpflichtet, den Betrag innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen, unabhängig davon, ob und in welchem Umfang eine Erstattung durch die Versicherung erfolgt. Die Kosten pro Therapiestunde basieren auf der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (2,3-facher Satz, Abrechnungsempfehlung vom 01.07.2024).
für Selbstzahlende
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Kosten für die Therapie selbst zu übernehmen, wofür es verschiedene Gründe geben kann. Die Kosten pro Therapiestunde richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (2,3-facher Satz, Abrechnungsempfehlung vom 01.07.2024) und können steuerlich geltend gemacht werden. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich.