Ablauf und Kosten
für Privatversicherte
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis können von den privaten Krankenversicherungen übernommen werden. Da sich die privaten Krankenversicherungen im Umfang ihrer Leistungen (Stunden pro Jahr, Anteil der Selbstbeteiligung) unterscheiden, erhalten Sie Auskunft über den konkreten Umfang direkt bei Ihrer Versicherung.
Wie bei anderen ärztlichen Leistungen, wird die Rechnung für die erfolgten Therapiestunden monatlich direkt an die Patient:innen gestellt und muss innerhalb der angegebenen Frist von diesen selbst beglichen werden. Die Kosten pro Therapiestunde richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen.
für Beihilfeberechtigte
Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis können von der Beihilfe übernommen werden. Dabei übernimmt die Beihilfe ohne vorherigen Antrag fünf probatorische Sitzungen. Wenn sich innerhalb dieser fünf Sitzungen weiterer Behandlungsbedarf zeigt, kann ein Antrag auf Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie gestellt werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen und entsprechende Unterlagen an Ihre Beihilfestelle.
Wie bei anderen ärztlichen Leistungen, wird die Rechnung für die erfolgten Therapiestunden monatlich direkt an die Patient:innen gestellt und muss innerhalb der angegebenen Frist von diesen selbst beglichen werden. Die Kosten pro Therapiestunde richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen.
für Selbstzahlende
Natürlich ist es auch möglich, die Kosten für die Therapie selbst zu übernehmen, wofür es zahlreiche Gründe geben kann. Die Kosten pro Therapiestunde richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen und können steuerlich abgesetzt werden.
für gesetzlich Versicherte
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Für gesetzlich Versicherte gibt es jedoch unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, einen Therapieplatz über das Kostenerstattungsverfahren zu bekommen:
Aufgrund der hohen Nachfrage werden die Wartezeiten bei kassenzugelassenen Therapeut:innen immer länger. Wartezeiten von über drei Monaten gelten jedoch als unzumutbar. Ist es Ihrer Krankenkasse nicht möglich, Ihnen zeitnah einen Therapieplatz bei kassenzugelassenen Therapeut:innen zu vermitteln, können Sie einen Therapieplatz bei approbierten Psychotherapeut:innen in einer Privatpraxis über das Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die genauen Voraussetzungen und Formalitäten können Sie hier nachlesen. Gerne helfe ich Ihnen bei Ihrem Antrag.